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KG, 17.06.2019 - 3 Ws (B) 183/19 -162 Ss 74/19 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 15.03.2019 - 317 OWi 73/19
- KG, 17.06.2019 - 3 Ws (B) 183/19 -162 Ss 74/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12
Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren
Auszug aus KG, 17.06.2019 - 3 Ws (B) 183/19
Die Rüge, aus dem Hauptverhandlungsprotokoll lasse sich der Wortlaut der Einlassung des Betroffenen sowie der Inhalt von Erörterungen nach § 257b StPO nicht entnehmen, verhilft der Rechtsbeschwerde - unabhängig von der Frage, ob die Beanstandung bereits als "Protokollrüge" unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 23/06 -, juris) oder in der konkreten Konstellation ausnahmsweise zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12 -, juris) ist - nicht zum Erfolg. - BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13
Aufklärungsrüge (Begründung)
Auszug aus KG, 17.06.2019 - 3 Ws (B) 183/19
Diese Angaben haben mit Bestimmtheit und so genau und vollständig zu erfolgen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen, ihre Erweisbarkeit vorausgesetzt, zutreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Marz 2013 - 2 StR 34/13 -, juris). - BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06
Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf einer Sexualstraftat im Dienst …
Auszug aus KG, 17.06.2019 - 3 Ws (B) 183/19
Auch soweit die Ausführungen der Rechtsbeschwerdebegründung nach Maßgabe von §§ 300 StPO , 46 Abs. 1 OWiG dahingehend zu verstehen sind, dass ferner die allgemeine Sachrüge erhoben wird, weil entscheidend auf die wirkliche rechtliche Bedeutung der Rüge abzustellen ist, wie sie dem Sinn und Zweck des Vorbringens zu entnehmen ist, und nicht allein auf ihre Bezeichnung (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2006 - 1 StR 392/06 -, juris m.w.N.), bleibt der Rechtsbeschwerde der Erfolg versagt.
- KG, 24.02.2016 - 3 Ws (B) 95/16
Absehen vom Fahrverbot wegen angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus KG, 17.06.2019 - 3 Ws (B) 183/19
Dass die Anordnung des Fahrverbots für den Betroffenen eine ganz außergewöhnliche Härte darstellen würde, die er auch nicht durch ihm zumutbare Maßnahmen abfedern kann (vgl. Senat NJW 2016, 1110 m.w.N.), ist nicht ersichtlich. - BGH, 04.04.2006 - 3 StR 23/06
Protokollrüge; Beruhen
Auszug aus KG, 17.06.2019 - 3 Ws (B) 183/19
Die Rüge, aus dem Hauptverhandlungsprotokoll lasse sich der Wortlaut der Einlassung des Betroffenen sowie der Inhalt von Erörterungen nach § 257b StPO nicht entnehmen, verhilft der Rechtsbeschwerde - unabhängig von der Frage, ob die Beanstandung bereits als "Protokollrüge" unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 23/06 -, juris) oder in der konkreten Konstellation ausnahmsweise zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12 -, juris) ist - nicht zum Erfolg. - OLG Hamm, 07.05.2018 - 2 RBs 61/18
Wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen, Aufklärung, Schätzung
Auszug aus KG, 17.06.2019 - 3 Ws (B) 183/19
Für den Beschwerdevortrag wesentliche Schriftstücke oder Aktenstellen sind insoweit durch wörtliche Zitate oder eingefügte Abschriften oder Ablichtungen zum Bestandteil der Beschwerdebegründung zu machen; nicht ausreichend ist indessen die Beifügung einer Ablichtung des Hauptverhandlungsprotokolls als Anlage zur Rechtsbeschwerdebegründung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2018 - III-2 RBs 61/18 -, juris) oder die Verweisung auf den Inhalt sich in den Akten befindlicher Schriftsätze (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 48 ). - BGH, 05.12.2017 - 4 StR 513/17
Aufhebung des Urteils mit den Feststellungen
Auszug aus KG, 17.06.2019 - 3 Ws (B) 183/19
Zudem bedürfen die Feststellungen des Tatrichters einer tragfähigen Beweisgrundlage (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 513/17 -, juris m.w.N.). - BGH, 30.08.2018 - 5 StR 183/18
Ausnahmsweise Maßgeblichkeit des Wortlauts einer verschrifteten Einlassung als …
Auszug aus KG, 17.06.2019 - 3 Ws (B) 183/19
Die Rüge der Verletzung des §§ 71 Abs. 1 OWiG , 275 Abs. 2 StPO , das Urteil sei durch die Richterin nicht unterzeichnet worden, bleibt erfolglos, weil das Urteil von der zuständigen Richterin mit einem die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden und sich als Wiedergabe ihres Namens darstellenden Schriftzug mit individuellen, charakteristischen Merkmalen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2018 - 5 StR 183/18 -, juris) unterzeichnet worden ist. - KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10
(Fahren nach Cannabiskonsum: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei der …
Auszug aus KG, 17.06.2019 - 3 Ws (B) 183/19
Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe daher erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, Beschluss vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 -, juris m.w.N.). - KG, 21.02.2018 - 3 Ws (B) 27/18
Bußgeldurteil wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes: Anforderungen an die …
Auszug aus KG, 17.06.2019 - 3 Ws (B) 183/19
Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat; insoweit ist die getroffene Entscheidung bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Februar 2018 - 3 Ws (B) 27/18 juris m.w.N.). - KG, 22.09.2004 - 3 Ws (B) 418/04
Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots